Intelligente Versorgung für anspruchsvolle Arbeit
IHR RECHTSANSPRUCH
Gemäß §1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) sowie erweitert durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2019 gewährt Ihnen der Staat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV sowie einen Arbeitgeberzuschuss gegenüber jedem Arbeitgeber in Deutschland.
- Hohe staatl. Zuschüsse
- + eingebauter Arbeitgeberzuschuss
- Und so rechnet sich das
- Rendite
Rendite
Über die Zuschüsse bei der GPI-Rente können Sie Vorsteuerrenditen zwischen 4% und 8 % (unverbindliche Versorgungsleistung) erzielen. Ein Modell, dass sich richtig rechnet und konkurrenzlos ist gegenüber anderen Sparformen, z.B. Kapitalanlagen bei Banken oder privaten Rentensparverträgen oder gar der für Geringverdiener mit mehreren Kindern konzipierten Riester-Rente.
Hohe staatliche Zuschüsse
Das dauerhaft niedrige Zinsniveau an den Kapitalmärkten hat bei der nicht bezuschussten privaten Vorsorge zu nicht mehr akzeptablen Renditen geführt. Über die Entgeltumwandlung im Rahmen der GPI-RENTE hingegen erhalten Sie über Steuer- und Sozialabgabenersparnis auf einen selbst festgelegten monatlichen Sparbeitrag staatliche Zuschüsse von bis zu 90 % auf diesen Betrag – und das, solange Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Interesse geweckt?